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Coffee-to-go-Becher: 5 Verpa­ckungs­trends in Europa 2026

Fünf Trends verändern Pappbecher und Coffee-to-go-Becher in Europa: weg vom Plastikdeckel, wasserbasierte Beschichtung, PFAS-Grenzwerte, Systemdenken.

Teil des Ratgebers: Pappbecher: Leitfaden zu Typen, Beschichtung und EU-Vorschriften

Mahdi SadoughGründer & CEO, Ekoroll
Barista ordnet Kaffeebecher aus Kraft- und weißem Papier, deckellose Pappbecher mit gefalteten Verschlüssen und einen Getränketräger aus Formfaser auf einer Café-Theke

Die Verpackung von Coffee-to-go-Bechern in Europa erlebt den größten strukturellen Wandel ihrer Geschichte. EU-Vorschriften, nationale Kunststoffsteuern und -abgaben, Markendruck durch Verbraucher und echte Materialinnovation haben den Markt innerhalb weniger Jahre von kleinen Nachhaltigkeitsgesten zu einem grundlegenden Formatwechsel geführt.

Dieser Ratgeber beschreibt die fünf strukturellen Trends, die Kaffeebecher und Pappbecher in Europa verändern: was jeden Trend antreibt, wie weit die Umstellung ist und was das für Cafés, Kaffeeketten und Gastronomiegroßhändler bedeutet, die heute Verpackungsentscheidungen treffen. Es ist Marktanalyse, keine Trendliste: Jeder Abschnitt erklärt den wirtschaftlichen Treiber hinter dem Trend.

Trend 1: Der Rückgang des separaten Plas­tik­de­ckels

Der sichtbarste Trend bei Kaffeebechern in Europa ist, dass der klassische separate Plastikdeckel nicht mehr selbstverständlich ist. Aufsteckbare Plastikdeckel sind weiterhin erlaubt, doch regulatorische Maßnahmen, Steuern und Abgaben, Kundenwahrnehmung und operative Innovation lenken Betriebe stetig zu Formaten ohne separaten Plastikdeckel.

Nahaufnahme der Oberseite eines deckellosen Kraftpapierbechers mit geprägten, nummerierten Laschen und aufgedruckter Faltanleitung.

Der regu­la­to­ri­sche Treiber

Zuerst ein verbreitetes Missverständnis: Die Regel der Einwegkunststoffrichtlinie (EU) 2019/904 zu fest verbundenen Verschlüssen („Tethered Caps“), gültig seit dem 3. Juli 2024, betrifft Verschlüsse und Deckel von Getränkebehältern bis 3 Liter, etwa Flaschen und Getränkekartons. Für Becher gilt sie nicht. Ein aufsteckbarer Plastikdeckel auf einem Kaffeebecher muss nicht fest verbunden sein und ist nicht verboten.

Für Becher sieht die Richtlinie anderes vor. „Getränkebecher einschließlich ihrer Verschlüsse und Deckel“ stehen auf der Liste der Einwegkunststoffartikel, deren Verbrauch die Mitgliedstaaten senken müssen (Artikel 4); Becher, die teilweise aus Kunststoff bestehen, tragen eine verpflichtende aufgedruckte Kennzeichnung (Artikel 7); Hersteller von Kunststoffbechern und -deckeln unterliegen der erweiterten Herstellerverantwortung (Artikel 8). Becher, Lebensmittel- und Getränkebehälter aus expandiertem Polystyrol (EPS) sind ganz verboten (Artikel 5). Die Mitgliedstaaten setzen die Minderungsmaßnahmen unterschiedlich um – in Deutschland etwa mit der Mehrwegangebotspflicht (§ 33 VerpackG) –, und alle Maßnahmen zielen auf den Kunststoffbecher und seinen Kunststoffdeckel.

Für ein Café gibt es drei praktische Wege: den Plastikdeckel behalten und steigende Kosten tragen, auf einen Faserdeckel umsteigen (kein Plastikdeckel mehr, aber weiterhin zwei Komponenten) oder einen deckellosen Becher einsetzen (der separate Deckel entfällt ganz). Die dritte Option ist attraktiv, weil sie den Deckel aus Kosten und Meldepflichten herausnimmt und zugleich den Service vereinfacht.

Der Steuer- und Abga­ben­treiber

Kunststoffdeckel sind in einigen Märkten direkt von kunststoffspezifischen Steuern und Abgaben betroffen:

  • Vereinigtes Königreich (nicht EU): Die Plastic Packaging Tax gilt seit dem 1. April 2022 für Kunststoffverpackungsbestandteile mit weniger als 30 % Recyclinganteil – 223,69 £ pro Tonne ab dem 1. April 2025 und 228,82 £ pro Tonne ab dem 1. April 2026. Ein Kunststoffdeckel ist ein solcher Bestandteil.
  • Spanien: Seit dem 1. Januar 2023 gilt eine Steuer von 0,45 € pro kg auf nicht wiederverwendbare Kunststoffverpackungen, auch auf Kunststoffdeckel.
  • Deutschland: Eine Kunststoffverpackungssteuer gibt es nicht. Hersteller bestimmter Einwegkunststoffprodukte, darunter Getränkebecher und ihre Deckel, zahlen aber nach dem Einwegkunststofffondsgesetz in den Einwegkunststofffonds ein, bemessen an den seit 2024 in Verkehr gebrachten Mengen.
  • Italien: Eine Kunststoffsteuer von 0,45 € pro kg ist beschlossen, wurde aber mehrfach verschoben, derzeit auf 2027; sie gilt nicht.

Nur zur Veranschaulichung: Ein Café in Spanien mit 9.000 Plastikdeckeln im Monat bringt bei etwa 2 bis 4 Gramm pro Deckel 18 bis 36 kg Kunststoff in Verkehr. Das entspricht grob 8 bis 16 € spanischer Kunststoffsteuer im Monat, die in der Regel über den Lieferantenpreis weitergegeben wird. Der Betrag pro Café ist gering; entscheidend ist, dass es wiederkehrende Kosten sind, die ein Format ohne separaten Plastikdeckel nicht trägt – zusätzlich zu EPR-Entgelten und Meldepflichten.

Stand der Umstellung

Bei deckellosen Bechern und Faserdeckeln gehen Betriebe mit starker Nachhaltigkeitspositionierung voran, ebenso Märkte, in denen Minderungsmaßnahmen für Einwegbecher besonders sichtbar sind. Anderswo treiben Kundenwahrnehmung und der Wunsch nach einem einfacheren Bechersystem die Umstellung. Eine ausführliche Analyse finden Sie hier: Deckellose Pappbecher vs. Becher mit Plastikdeckel.

Trend 2: Wasser­ba­sierte Beschich­tung ersetzt die PE-Innen­be­schich­tung

Der zweite strukturelle Trend ist der Ersatz der PE-Innenbeschichtung (Polyethylen) in Pappbechern durch wasserbasierte Beschichtungen – getrieben von Recyclinganforderungen, der Planung für die PPWR, kunststoffspezifischen Pflichten und der Kundenwahrnehmung.

Warum die PE-Beschich­tung unter Druck steht

PE-beschichtete Pappbecher stehen gleichzeitig unter mehrfachem Druck:

  • Schwieriges Recycling: Die PE-Folie muss beim Auflösen des Papiers von der Faser getrennt werden, was viele Papierfabriken nicht effizient können. Mit steigenden Recyclingerwartungen in Europa geraten schwer recycelbare Becherformate ins Hintertreffen
  • Recyclingkriterien der PPWR: Die EU-Verpackungsverordnung PPWR (EU) 2025/40 gilt seit dem 12. August 2026; ihre Recyclingkriterien folgen stufenweise von 2028 bis 2030. Verpackungen, die sie nicht erfüllen, geraten zunehmend unter Druck
  • Kunststoffspezifische Pflichten: Ein PE-beschichteter Pappbecher ist ein teilweise aus Kunststoff bestehender Becher im Sinne der Einwegkunststoffrichtlinie. Er trägt die Pflichtkennzeichnung und fällt unter die Minderungsmaßnahmen, die EPR für Kunststoffbecher und in Deutschland unter den Einwegkunststofffonds. In Spanien gilt die Kunststoffsteuer auch für den Kunststoffanteil von Verbundverpackungen
  • Kundenwahrnehmung: Kunden fragen zunehmend, womit ein Becher beschichtet ist, und „mit Kunststoff beschichtet“ ist für Marken mit Nachhaltigkeitsanspruch eine schwache Antwort

Was eine wasser­ba­sierte Beschich­tung leistet

Eine wasserbasierte Beschichtung bietet die für übliche Heiß- und Kaltgetränke nötige Flüssigkeitsbarriere ohne PE-Folie. Solche Becher werden als „wasserbasierte Beschichtung, PFAS-frei, PE-frei“ beschrieben und sind für das Papierrecycling ausgelegt, sofern die örtliche Sammlung sie annimmt. Als plastikfrei sollten sie nicht bezeichnet werden. Wie eine konkrete Beschichtung nach der Einwegkunststoffrichtlinie und nationalen Kunststoffsteuern einzuordnen ist, hängt von ihrer Zusammensetzung ab; lassen Sie sich die Beschichtungsart daher schriftlich bestätigen. Einen vollständigen technischen Vergleich finden Sie hier: Wasserbasierte Beschichtung vs. PE bei Pappbechern.

Stand im Markt

Am weitesten verbreitet sind wasserbasiert beschichtete Becher in der Beschaffung von Betriebs- und Gemeinschaftsverpflegung, wo die Anforderungen an Nachweise am strengsten sind. Kaffeeketten, die in mehreren EU-Märkten tätig sind, setzen PE-freie Formate ein, um ihre Materialspezifikation über Märkte hinweg zu vereinfachen und Aussagen zu stützen, die sie belegen können.

Trend 3: PFAS-frei als Standard der Lebens­mit­tel­si­cher­heit

Der dritte Trend – der Verzicht auf PFAS in Pappbechern – ist weniger sichtbar als Deckel- oder Beschichtungswechsel, hat aber erhebliche Folgen für Lebensmittelsicherheit, Regulierung und Einkauf in der europäischen Gastronomie.

Warum PFAS in Bechern ein aktuelles Thema sind

PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) wurden in Papierverpackungen als Behandlung des Papiersubstrats eingesetzt, um es fett- und feuchtigkeitsbeständig zu machen. Ein Becher kann als „wasserbasiert beschichtet“ beschrieben werden und dennoch PFAS enthalten, wenn das Papier vorher mit PFAS behandelt wurde. PFAS sind in Umwelt und menschlichem Körper sehr beständig – sie reichern sich an, statt abgebaut zu werden. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) sieht Wirkungen auf das Immunsystem als zentralen Endpunkt bei der Bewertung der PFAS-Exposition.

Die Rechtslage

Seit dem 12. August 2026 begrenzt die PPWR PFAS in Lebensmittelverpackungen EU-weit: 25 ppb für jede einzelne PFAS (gezielte Analyse), 250 ppb für die Summe der PFAS (gezielte Analyse) und 50 ppm Gesamt-PFAS einschließlich polymerer PFAS. Dänemark verbietet PFAS in Lebensmittelkontaktmaterialien aus Papier und Karton bereits seit Juli 2020. Ein separater Vorschlag für eine umfassende PFAS-Beschränkung wird bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) noch geprüft; ein Datum für die Annahme gibt es nicht.

Was ein PFAS-frei-Nachweis in der Praxis erfordert

Ein belastbarer PFAS-frei-Nachweis erfordert Prüfungen eines Drittlabors für Papiersubstrat und Beschichtung. Eine allgemeine Konformitätserklärung für Lebensmittelkontakt bestätigt keine PFAS-Freiheit. Diese Prüfanforderung schafft Unterschiede im Großhandel: Lieferanten, die dokumentierte PFAS-Prüfergebnisse für die gesamte Becherspezifikation vorlegen können, werden von Einkaufsteams in Betriebsgastronomie, Hotelketten und öffentlicher Verpflegung zunehmend bevorzugt. Mehr dazu: Ratgeber PFAS-freie Pappbecher.

Trend 4: System­denken zur Kunst­stoff­re­du­zie­rung

Der vierte Trend ist der Wechsel vom Austausch einzelner Verpackungsartikel zu einem Systemdenken, das Kunststoff im gesamten Verpackungssystem reduziert – und er verändert, wie Cafés und Kaffeeketten Verpackungen einkaufen.

Vom Arti­kel­tausch zum System­de­sign

Die erste Phase nachhaltiger Verpackung in der europäischen Gastronomie war der Austausch einzelner Artikel: Kunststoffhalme durch Papierstrohhalme, EPS-Behälter durch Bagasse-Behälter, Kunststoffbesteck durch Holzbesteck. Die Ergebnisse waren gemischt, weil die Kommunikation zersplittert blieb und der gesamte Kunststoffanteil des Verpackungssystems nicht erfasst wurde.

Die zweite Phase, in den fortschrittlichsten Betrieben bereits im Gange, ist das Systemdesign: ein vollständiges Getränke- und Speisenverpackungssystem ohne Plastikdeckel, PE-Beschichtungen und Kunststoffbehälter, dessen Aussagen sich nach EU-Verbraucherrecht belegen lassen. Für einen Kaffeeausschank umfasst dieses System:

  • Becher: wasserbasierte Beschichtung, PFAS-frei, keine PE-Beschichtung, kein Plastikdeckel
  • Speisenbehälter: Bagasse oder Formfaser ohne Kunststoff, mit Kompostierbarkeits- und Lebensmittelkontakt-Dokumentation gemäß finaler Produktspezifikation und Produktionsweg
  • Besteck: FSC-zertifiziertes Holz- oder Bambusbesteck
  • Fettdichtes Papier: PFAS-frei, mit Prüfdokumentation
  • Dokumentation: ein vollständiges Nachweispaket für alle Formate

Warum System­denken für Umwelt­aus­sagen wichtig ist

Die Richtlinie (EU) 2024/825, die seit dem 27. September 2026 gilt, verbietet allgemeine Umweltaussagen ohne anerkannte hervorragende Umweltleistung, produktbezogene Klimaneutralitätsaussagen auf Basis von Kompensation und Nachhaltigkeitssiegel, die nicht auf einem Zertifizierungssystem beruhen oder von Behörden festgelegt wurden. Eine Aussage wie „unsere Café-Verpackung ist kunststoffreduziert“ muss für alle eingesetzten Verpackungen konkret und zutreffend sein – nicht nur für die sichtbarsten Artikel –, und ein pauschales „plastikfrei“ ist nicht haltbar, wenn beschichtete Pappbecher Teil des Systems sind. Betriebe, die ein vollständiges kunststoffreduziertes System mit Nachweisen für alle Formate aufgebaut haben, sind gut aufgestellt. Wer nur teilweise umgestellt hat – PE-freie Becher, aber Kunststoffbehälter, oder Faserbehälter mit Kompostierbarkeitsnachweis, aber PE-beschichtete Becher –, hat es bei der Begründung schwerer.

Bündelung bei einem Lieferanten

Das Systemdenken fördert die Bündelung des Verpackungseinkaufs bei einem Lieferanten. Betriebe, die ein vollständiges kunststoffreduziertes System mit einheitlichen Nachweisen suchen, bevorzugen zunehmend Lieferanten, die Becher, Speisenbehälter, Besteck und fettdichtes Papier aus einer Hand mit einheitlicher Dokumentation liefern. Zum Einkaufsrahmen: Ratgeber Verpackungseinkauf für die Gastronomie.

Trend 5: Nachweise und Veri­fi­zie­rung als Wett­be­werbs­vor­teil

Der fünfte Trend wird am wenigsten diskutiert, ist bis 2030 aber kommerziell der wichtigste: der Wechsel von Nachhaltigkeitsaussagen zu Nachhaltigkeitsnachweisen – und der Wettbewerbsunterschied zwischen Lieferanten, die geprüfte Nachweise liefern können, und denen, die es nicht können.

Warum Nachweise zum neuen Unter­schei­dungs­merkmal werden

Lange drehte sich der Wettbewerb bei nachhaltigen Verpackungen um Produktmerkmale und Werbeaussagen: Welcher Becher ist „umweltfreundlicher“, welche Marke kommuniziert Nachhaltigkeit besser? Der EU-Rahmen macht diesen Wettbewerb zunehmend riskant: Die Richtlinie (EU) 2024/825 macht unbelegte allgemeine Umweltaussagen seit dem 27. September 2026 unzulässig, und die EPR-Meldungen in jedem Mitgliedstaat verlangen dokumentierte Daten zur Verpackungszusammensetzung, die Werbeaussagen nicht liefern.

Im europäischen Verpackungseinkauf verschiebt sich die Frage von „Welches Produkt hat das bessere Nachhaltigkeitsmarketing?“ zu „Welcher Lieferant liefert die Nachweise, die mein Compliance- und Einkaufsteam braucht?“. Das begünstigt Lieferanten mit vollständiger, überprüfbarer Dokumentation und benachteiligt jene, die sich auf Werbesprache ohne Prüfung verlassen.

Was nach­weis­ori­en­tierter Einkauf erfordert

Für Cafés, Kaffeeketten und Gastronomiegroßhändler, die für EU-Märkte einkaufen, werden im professionellen Einkauf diese Nachweise zum Standard:

  • Konformitätserklärung nach Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 für jede Lebensmittelkontaktverpackung
  • Ein Kompostierbarkeitszertifikat (etwa auf Basis von EN 13432, ausgestellt von TÜV AUSTRIA oder DIN CERTCO) für jedes als kompostierbar beworbene Format, bezogen auf genau dieses Produkt
  • PFAS-Prüfergebnisse eines Drittlabors für Papiersubstrat und Beschichtung bei allen papierbasierten Lebensmittelkontaktverpackungen
  • Schriftliche Bestätigung der Beschichtungsart (nicht nur eine Werbebeschreibung) für alle Becher mit angeblich PE-freier Beschichtung
  • FSC-Zertifizierung für Holz- und Bambusbesteck

Umwelt­aus­sagen als Beschleu­niger

Die Richtlinie (EU) 2024/825 beschleunigt diesen Trend. Betriebe, die gegenüber Kunden allgemein von „umweltfreundlicher Verpackung“ oder „nachhaltigen Bechern“ sprechen, müssen solche Formulierungen durch konkrete, belegte Aussagen ersetzen. Die vorgeschlagene Green-Claims-Richtlinie, die weitere Prüfregeln gebracht hätte, wurde nicht verabschiedet – doch schon die verbindlichen Regeln der Richtlinie 2024/825 machen Nachweise von einem „Nice-to-have“ im Einkauf zu einer rechtlichen Anforderung. Mehr zu EU-Vorschriften und Verpackungsaussagen: EU-Plastikverbot erklärt.

Folgen für Verpa­ckungs­ent­schei­dungen

Zusammen zeigen die fünf Trends eine klare Richtung für den Einkauf von Kaffeebechern in Europa.

Die zukunfts­ori­en­tierte Becher­spe­zi­fi­ka­tion

Eine Becherspezifikation, die zu allen fünf Trends und zu den heute bekannten EU-Regeln passt:

  • Deckelloses Format (kein separater Plastikdeckel, der reduziert, gekennzeichnet, gemeldet oder besteuert werden müsste)
  • Wasserbasierte Beschichtung (kein PE, kein PLA; für das Papierrecycling ausgelegt, sofern die örtliche Sammlung es annimmt)
  • PFAS-frei (von einem Drittlabor geprüft, Substrat und Beschichtung, dokumentiert gegenüber den PFAS-Grenzwerten der PPWR)
  • Vollständige Dokumentation (EG 1935/2004, PFAS-Prüfergebnisse, Bestätigung der Beschichtungsart)

Diese Spezifikation ist heute erhältlich. Mehr dazu: deckelloser Heißgetränkebecher von Ekoroll und deckelloser Kaltgetränkebecher.

Was das Festhalten an herkömm­li­chen Formaten kostet

PE-beschichtete Becher mit separatem aufsteckbarem Plastikdeckel sind in der EU weiterhin erlaubt. Wer dabei bleibt, trägt aber wachsende Kosten: Minderungsmaßnahmen und Entgelte der Mitgliedstaaten für Einwegkunststoffbecher und -deckel, Pflichtkennzeichnung, EPR-Entgelte für Kunststoffbecher und -deckel, Zahlungen in den deutschen Einwegkunststofffonds, Kunststoffsteuern auf Deckel in Großbritannien und Spanien, die Recyclingkriterien der PPWR ab 2028 und das Risiko nach der Richtlinie (EU) 2024/825 für vage Nachhaltigkeitsaussagen zur Verpackung. Jeder Punkt ist für sich beherrschbar; zusammen machen sie das herkömmliche Format stetig teurer.

Ekoroll liefert deckellose Heißgetränkebecher und deckellose Kaltgetränkebecher im Großhandel an Cafés, Kaffeeketten und Gastronomiegroßhändler in ganz Europa. Wasserbasierte Beschichtung, PFAS-frei, PE-frei; kein separater Plastikdeckel. Lieferung aus der Türkei. Mindestmengen projektbezogen angeboten. Produktdokumentation auf Anfrage.

Häufige Fragen

Welche Verpa­ckungs­trends prägen Coffee-to-go-Becher in Europa?

Fünf strukturelle Trends verändern die Verpackung von Kaffeebechern in Europa. Erstens der Rückgang des separaten Plastikdeckels – getrieben von den Maßnahmen der EU-Einwegkunststoffrichtlinie für Kunststoffbecher und -deckel (Verbrauchsminderung, Kennzeichnung, Herstellerverantwortung), von Kunststoffverpackungssteuern in Großbritannien und Spanien, vom deutschen Einwegkunststofffonds und von der Wahrnehmung der Kunden. Zweitens der Ersatz der PE-Innenbeschichtung durch wasserbasierte Beschichtungen, getrieben von den Recyclinganforderungen der PPWR und kunststoffspezifischen Kosten. Drittens der Verzicht auf PFAS in Pappbechern, getrieben von den PFAS-Grenzwerten der PPWR für Lebensmittelverpackungen seit dem 12. August 2026 und vom dänischen Verbot von PFAS in Lebensmittelkontaktmaterialien aus Papier und Karton (seit 2020). Viertens ein Systemdenken zur Kunststoffreduzierung, das statt einzelner Artikel das gesamte Bechersystem betrachtet. Fünftens Nachweise und Verifizierung als Wettbewerbsvorteil, beschleunigt durch die Richtlinie (EU) 2024/825 über Umweltaussagen, die seit dem 27. September 2026 gilt.

Warum verschwinden separate Plas­tik­de­ckel aus euro­päi­schen Cafés?

Aufsteckbare Plastikdeckel auf Kaffeebechern sind in der EU weiterhin erlaubt, und die EU-Regel zu fest verbundenen Verschlüssen gilt nicht für Becher (sie betrifft Verschlüsse und Deckel von Getränkebehältern wie Flaschen und Getränkekartons). Der Druck auf separate Plastikdeckel ist regulatorisch, fiskalisch und kommerziell. Regulatorisch: Die EU-Einwegkunststoffrichtlinie zählt Getränkebecher einschließlich ihrer Verschlüsse und Deckel zu den Artikeln, deren Verbrauch die Mitgliedstaaten senken müssen, und Kunststoffdeckel unterliegen der erweiterten Herstellerverantwortung. Fiskalisch: Kunststoffdeckel fallen unter die britische Plastic Packaging Tax und die spanische Steuer von 0,45 € pro kg auf nicht wiederverwendbare Kunststoffverpackungen; in Deutschland zahlen Hersteller für Becher und ihre Deckel in den Einwegkunststofffonds ein. Kommerziell: Kunden nehmen den Plastikdeckel zunehmend als sichtbarsten Kunststoffteil einer To-go-Bestellung wahr. Bei einem deckellosen Becher entfällt der separate Plastikdeckel ganz, sodass diese deckelbezogenen Kosten und Pflichten für ihn nicht entstehen.

Was ist der Unterschied zwischen wasser­ba­sierter Beschich­tung und PE-Beschich­tung bei Pappbechern?

Die PE-Beschichtung (Polyethylen) ist eine dünne Kunststofffolie auf der Innenseite herkömmlicher Pappbecher, die den Becher flüssigkeitsdicht macht. Sie ist historisch die am weitesten verbreitete Becherbeschichtung. Eine wasserbasierte Beschichtung ist eine Barriere, die statt einer PE-Folie als wasserbasierte Dispersion aufgetragen wird. Die wichtigsten Unterschiede: Die PE-Folie muss beim Recycling von der Faser getrennt werden, was viele Papierfabriken nicht effizient können; wasserbasiert beschichtete Becher sind für das Papierrecycling ausgelegt, sofern die örtliche Sammlung sie annimmt. Ein PE-freier Becher streicht die PE-Schicht aus der Materialspezifikation. Wasserbasiert beschichtete Becher werden als „wasserbasierte Beschichtung, PFAS-frei, PE-frei“ beschrieben, nicht als plastikfrei. Einen vollständigen technischen Vergleich finden Sie in unserem Ratgeber zu wasserbasierter und PE-Beschichtung.

Welche Nachweise brauchen Café­be­treiber in Europa für Aussagen zu nach­hal­tigen Bechern?

Die Richtlinie (EU) 2024/825, die seit dem 27. September 2026 gilt, verbietet allgemeine Umweltaussagen (etwa „umweltfreundlich“) ohne anerkannte hervorragende Umweltleistung, produktbezogene Klimaneutralitätsaussagen auf Basis von Kompensation sowie Nachhaltigkeitssiegel, die nicht auf einem Zertifizierungssystem beruhen oder von Behörden festgelegt wurden. Für übliche Becheraussagen gilt: Beschichtete Pappbecher sollten nicht als „plastikfrei“ bezeichnet werden; die Aussage „PE-freie, wasserbasierte Beschichtung“ und „kein Plastikdeckel“ braucht eine schriftliche Lieferantenbestätigung der Beschichtungsart (weder PE noch PLA), nicht nur eine Werbebeschreibung. „PFAS-frei“ erfordert Laborergebnisse eines Drittlabors zu PFAS für Papiersubstrat und Beschichtung. „Recycelbar“ sollte mit Bedingungen genannt werden (etwa: für das Papierrecycling ausgelegt, sofern die örtliche Sammlung es annimmt). „Kompostierbar“ erfordert ein Zertifikat für das konkrete Produkt. Die vorgeschlagene Green-Claims-Richtlinie wurde nicht verabschiedet; verbindlich sind die Richtlinie (EU) 2024/825 und das nationale Verbraucherrecht.

Wie beeinflusst die PPWR die Beschaffung von Kaffee­be­chern?

Die EU-Verpackungsverordnung PPWR (EU) 2025/40 ist am 11. Februar 2025 in Kraft getreten und gilt seit dem 12. August 2026. Ab diesem Datum begrenzt sie PFAS in Lebensmittelverpackungen (25 ppb für jede einzelne PFAS, 250 ppb für die Summe der PFAS, 50 ppm Gesamt-PFAS einschließlich polymerer PFAS). Recyclingkriterien, einheitliche Kennzeichnungen und Mehrwegziele folgen stufenweise von 2028 bis 2030. Für die Becherbeschaffung bedeutet das: Bechermaterialien, die sich schwer im großen Maßstab recyceln lassen, etwa PE-beschichtetes Papier, geraten zunehmend unter Druck, sobald die Recyclingkriterien feststehen. Becher mit wasserbasierter, PE-freier Beschichtung sind für das Papierrecycling ausgelegt, sofern die örtliche Sammlung sie annimmt, und damit besser aufgestellt. Wer die Umstellung jetzt plant, vermeidet später einen überstürzten Wechsel.

Mahdi Sadough

Mahdi Sadough Gründer & CEO, Ekoroll

Mahdi Sadough ist Gründer und CEO von Ekoroll. Er bringt seine Erfahrung aus Markenführung, Verpackungsentwicklung und Produktinnovation in praxistaugliche faserbasierte Verpackungssysteme für die Gastronomie ein.

ekoroll.com/de/blog/coffee-cup-packaging-trends-europe · sales@ekoroll.com · © 2026 Ekoroll

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