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Lebens­mit­tel­ver­pa­ckung aus der Türkei: Leitfaden für EU-Einkäufer

So beziehen EU-Einkäufer Lebensmittelverpackungen aus der Türkei: Zollunion und A.TR, Lebensmittelkontakt und PPWR, Lieferantendokumente und Muster.

Mahdi SadoughGründer & CEO, Ekoroll
Palette mit Versandkartons aus Kraftpapier, Pappbechern und Bagasse-Behältern an der Rampe eines Exportlagers, dahinter ein Containerhafen und das Meer

Europäische Gastronomiebetriebe und Händler beziehen Lebensmittelverpackungen von Lieferanten und Herstellern aus der Türkei aus drei Gründen: zollfreier Handel im Rahmen der Zollunion zwischen der EU und der Türkei, ein am EU-Recht ausgerichteter Rechtsrahmen für Lebensmittelkontaktmaterialien und kürzere Lieferwege als beim Bezug aus Fernost. Dieser Leitfaden erklärt, wie der Handelsrahmen funktioniert, welche EU-Vorschriften für die Verpackung selbst gelten, was sich für Sie als Einführer ändert, welche Dokumente Sie anfordern sollten und wie Sie Muster und Aufträge mit einem türkischen Lieferpartner abwickeln.

Der Leitfaden richtet sich an Einkaufsteams von Restaurantgruppen, Café-Ketten, Caterern und Verpackungshändlern, die Lieferanten für Pappbecher, Lebensmittelbehälter, Bagasse-Geschirr und bedrucktes Zubehör vergleichen.

Warum europäische Einkäufer Verpa­ckungen aus der Türkei beziehen

Die Türkei verfügt direkt neben dem EU-Binnenmarkt über eine etablierte Papier- und Verpackungsindustrie. Für europäische Einkäufer ergeben sich daraus praktische Vorteile:

  • Zugang über die Zollunion. Gewerbliche Waren im freien Verkehr, darunter Verpackungen aus Papier und Fasern, werden zwischen der Türkei und der EU ohne Zölle und ohne Kontingente gehandelt.
  • Ein vertrauter Rechtsrahmen. Die türkische Rahmenverordnung für Lebensmittelkontaktmaterialien ist am EU-Recht ausgerichtet. Erklärungen und Prüfberichte folgen also einer Logik, die Ihr Qualitätsteam bereits kennt.
  • Kürzere Lieferwege. Waren erreichen die EU-Märkte auf dem See- und auf dem Landweg. Nachbestellungen, Musterrunden und kurzfristige Nachlieferungen lassen sich dadurch leichter planen als beim Bezug aus Fernost.
  • Sortiment aus einer Hand. Pappbecher, Lebensmittelbehälter, Bagasse-Artikel, flexible Verpackungen und Zubehör lassen sich bei einem Lieferpartner mit einem einzigen Satz Dokumente bündeln.

Nichts davon ersetzt die Prüfung des Produkts selbst. Die folgenden Abschnitte zeigen, was Sie prüfen sollten.

Die Türkei im Vergleich zu anderen Bezugswegen

Faktor Türkei Fernost Innerhalb der EU
Zölle auf gewerbliche Waren Keine für Waren im freien Verkehr (Zollunion) Abhängig von Produkt und Ursprung Keine (Binnenmarkt)
Zolldokumente Warenverkehrsbescheinigung A.TR plus Transportdokumente Vollständige Einfuhranmeldung und Ursprungsregeln Keine bei innergemeinschaftlichem Warenverkehr
Transport in EU-Märkte Kurze Seewege und Straßengüterverkehr Lange Seewege Am kürzesten, überwiegend per Lkw
Musterrunden Schnell, gleiche Region Langsam, große Entfernung Schnell
EU-Produktvorschriften Gelten vollständig Gelten vollständig Gelten vollständig
Ihre Rolle nach der PPWR Einführer Einführer Vertreiber (beim Kauf von einem EU-Hersteller)

Die letzten beiden Zeilen sind am wichtigsten: Die Herkunft eines Produkts ändert nie die Vorschriften, die es in der EU erfüllen muss.

So funk­tio­niert die Zollunion zwischen der EU und der Türkei für Verpa­ckungen

Die Zollunion gilt seit 1995. Sie beruht auf dem Ankara-Abkommen von 1963 und umfasst gewerbliche Waren und verarbeitete landwirtschaftliche Erzeugnisse. Für landwirtschaftliche Erzeugnisse sowie Kohle- und Stahlprodukte gelten eigene Regelungen.

Thema Was es für Verpackungseinkäufer bedeutet
Zölle Keine auf gewerbliche Waren im freien Verkehr, etwa Pappbecher, Lebensmittelbehälter und Faserverpackungen. Außerhalb der Türkei hergestellte Waren profitieren erst, wenn sie dort in den freien Verkehr überführt und die türkischen Einfuhrzölle entrichtet wurden.
Dokument Eine Warenverkehrsbescheinigung A.TR begleitet die Waren und belegt ihren zollrechtlichen Status (freier Verkehr). Sie ist kein Ursprungszeugnis.
Zolltarif Die Türkei wendet gegenüber Drittländern den Gemeinsamen Zolltarif der EU an.
Technische Vorschriften Die Produktanforderungen des Bestimmungsmarkts gelten weiterhin: Vorschriften zu Lebensmittelkontakt, Verpackung und Kennzeichnung werden je Produkt geprüft.
Steuern und Abgaben Mehrwertsteuer, nationale Kunststoffsteuern und EPR-Gebühren im Bestimmungsland fallen wie bei jeder anderen Lieferung an.

Die Access2Markets-Seite der Europäischen Kommission zur Zollunion ist die Referenz für die rechtlichen Details und das A.TR-Verfahren.

Welche EU-Vorschriften für die Verpackung selbst gelten

Der zollfreie Warenverkehr ändert nichts daran, welche Vorschriften das Produkt erfüllen muss. Für Lebensmittelverpackungen, die in der EU verkauft werden, sind vier Regelwerke besonders wichtig. Unser Leitfaden zu EU-Verpackungsvorschriften für die Gastronomie behandelt sie ausführlicher.

Lebensmittelbehälter aus Kraftpapier in runder und eckiger Form und mehreren Größen, teils gestapelt, mit passenden flachen Kraftpapierdeckeln.

Lebens­mit­tel­kon­takt­ma­te­ria­lien

Die Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 ist der Rahmen für alle Materialien, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen. Sie verlangt, dass Verpackungen keine Bestandteile in Mengen auf Lebensmittel übertragen, die die Gesundheit gefährden oder das Lebensmittel unvertretbar verändern könnten, und dass sie rückverfolgbar sind. Die Verordnung (EG) Nr. 2023/2006 ergänzt die gute Herstellungspraxis. Hinzu kommen materialspezifische Einzelmaßnahmen, etwa die Verordnung (EU) Nr. 10/2011 für Kunststoffschichten. Für Papier und Karton gibt es keine harmonisierte EU-Einzelmaßnahme; Erklärungen verweisen daher meist zusätzlich auf die nationalen Vorschriften des Markts, in dem das Produkt verkauft wird.

Die türkische Verordnung des Turkish Food Codex über Lebensmittelkontaktmaterialien, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 30382 am 5. April 2018, ist in Übereinstimmung mit der Verordnung 1935/2004 verfasst. Ein Lieferant, der EU-Einkäufer beliefert, sollte daher gewohnt sein, Konformitätserklärungen nach dem EU-Rahmen auszustellen.

Die Verpa­ckungs­ver­ord­nung PPWR

Die Verpackungsverordnung PPWR (EU) 2025/40 gilt seit dem 12. August 2026. Für Einkäufer türkischer Verpackungen sind vier Punkte wichtig:

  • PFAS-Grenzwerte für Lebensmittelverpackungen. Verpackungen dürfen nicht in Verkehr gebracht werden, wenn sie 25 ppb für eine einzelne PFAS oder 250 ppb für die Summe der durch gezielte Analyse gemessenen PFAS erreichen oder überschreiten, oder 50 ppm für PFAS insgesamt einschließlich polymerer PFAS. Oberhalb von 50 mg/kg Gesamtfluor kann ein Nachweis über die Herkunft des Fluors verlangt werden. Ein harmonisiertes Prüfverfahren gibt es noch nicht, und Verpackungen, die vor dem 12. August 2026 in Verkehr gebracht wurden, müssen nicht zurückgerufen werden. Mehr dazu in unserem Beitrag zu PPWR-konformen, PFAS-freien Verpackungen.
  • Wer einführt, ist Einführer. Ein EU-Unternehmen, das in der Türkei hergestellte Verpackungen in der EU in Verkehr bringt, übernimmt die Einführerpflichten der PPWR: Es prüft, ob der Hersteller die Konformitätsbewertung durchgeführt und die technische Dokumentation sowie die EU-Konformitätserklärung erstellt hat, und gibt seinen eigenen Namen und seine Anschrift an.
  • Pflichten des Herstellers. Der Hersteller muss die Anforderungen an Verpackungen erfüllen und diese Dokumentation bereitstellen. Fordern Sie sie deshalb schon mit Ihrem ersten Angebot an.
  • Weitere Vorschriften folgen. Kriterien für recyclinggerechtes Design (delegierte Rechtsakte) gelten ab 2030, harmonisierte Sortierkennzeichnungen (Durchführungsrechtsakte) frühestens ab August 2028, die Mehrwegziele der Verordnung ab 2030.

Für jeden fett- oder feuchtigkeitsbeständigen Artikel lautet die praktische Frage: Wie wird die Barriere erzeugt, und gibt es Prüfnachweise, dass sie PFAS-frei ist?

Vorschriften zu Einweg­kunst­stoffen

Die Einwegkunststoffrichtlinie (EU) 2019/904 verbietet bestimmte Einwegkunststoffprodukte, verpflichtet die Mitgliedstaaten, den Verbrauch anderer (darunter Becher und ihre Deckel) zu verringern, und schreibt für Becher eine Kennzeichnung und erweiterte Herstellerverantwortung vor. Getränkebecher, die ganz oder teilweise aus Kunststoff bestehen, müssen die in der Durchführungsverordnung (EU) 2020/2151 festgelegte Kennzeichnung tragen. Nach den Leitlinien der Kommission gilt ein Pappbecher mit Kunststoffauskleidung oder -beschichtung, etwa aus PE, als teilweise aus Kunststoff bestehend.

Auch wasserbasierte Barrierebeschichtungen (Dispersionsbeschichtungen) können Polymere im Sinne der Kunststoffdefinition der Richtlinie sein. Ein PE-freier Becher fällt also nicht automatisch aus der Kennzeichnungspflicht; die Einstufung hängt von der Chemie der Beschichtung und der nationalen Umsetzung ab. Fragen Sie Ihren Lieferanten nach der Zusammensetzung der Beschichtung und danach, wie Becherkörper und Deckel in Ihren Märkten eingestuft werden.

Nationale Kunst­stoff­steuern und EPR

Die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) gilt für alle Verpackungen, auch für Papier und Bagasse: In Deutschland etwa braucht jede Verpackung eine Registrierung im Verpackungsregister LUCID und eine Systembeteiligung nach dem VerpackG. Hinzu kommen in einigen Ländern kunststoffspezifische Abgaben, etwa die spanische Steuer von 0,45 €/kg auf nicht wiederverwendbare Kunststoffverpackungen (seit 2023) oder in Deutschland der Einwegkunststofffonds für Produkte wie Kunststoffbecher, ihre Deckel und Lebensmittelbehälter. Eine Kunststoffverpackungssteuer gibt es in Deutschland nicht. Alle diese Abgaben fallen in dem Land an, in dem die Verpackung in Verkehr gebracht wird, nicht an der türkischen Grenze. Formate ohne Kunststoff, etwa Behälter aus 100 % Bagasse, vermeiden die kunststoffspezifischen Abgaben, nicht aber die allgemeine Verpackungs-EPR; Becher ohne separaten Kunststoffdeckel nehmen den Deckel aus der Kunststoffmenge heraus. Klären Sie die Einstufung mit Ihrem nationalen System.

Dokumente, die Sie von einem türkischen Lieferanten anfordern sollten

Ein guter Lieferant schickt diese Unterlagen, ohne dass Sie nachhaken müssen. Prüfen Sie, ob jedes Dokument genau den Artikel, seine Beschichtung oder Barriere und den Produzenten abdeckt, der ihn hergestellt hat.

Dokument Was es zeigen sollte Gilt für
Konformitätserklärung (Lebensmittelkontakt) Konformität mit der Verordnung 1935/2004, der GMP-Verordnung 2023/2006 und etwaigen Einzelmaßnahmen für das Material (z. B. 10/2011 für Kunststoffschichten; für Papier und Karton die nationalen Vorschriften Ihres Markts); Verwendungsbedingungen Alle Artikel mit Lebensmittelkontakt
EU-Konformitätserklärung und technische Dokumentation nach PPWR Vom Hersteller erfüllte Anforderungen an Verpackungen Jeder Verpackungsartikel, der in der EU in Verkehr gebracht wird
Migrationsprüfberichte Ergebnisse eines akkreditierten Labors für die vorgesehenen Lebensmittelarten und Temperaturen Wie in der Spezifikation gefordert
PFAS-Prüfnachweis Gezielte PFAS-Analyse plus Screening auf Gesamtfluor gegenüber den PPWR-Grenzwerten Artikel aus Papier und Fasern mit Barriere
Nachweise zu Kompostierbarkeit oder Recyclingfähigkeit Das Zertifikat oder der Prüfbericht, das abgedeckte Produkt und wer es hält Nur wenn Sie solche Aussagen treffen
Produktspezifikation Material, Beschichtung, Abmessungen, Toleranzen, Verpackung Jeder Artikel
Handels- und Transportdokumente Rechnung, Packliste, Warenverkehrsbescheinigung A.TR, Konnossement oder CMR-Frachtbrief Jede Sendung

Ein Zertifikat, das ein anderes Unternehmen, ein anderes Produkt oder ein abgelaufenes Datum nennt, stützt Ihre Aussage nicht. Fragen Sie, wer jedes Zertifikat hält, und bewahren Sie Kopien in Ihren Produktakten auf.

So wickeln Sie Muster, Aufträge und Logistik ab

Der Einkauf läuft reibungslos, wenn das Briefing von Anfang an vollständig ist. Ein praxisnaher Ablauf:

  1. Briefing. Nennen Sie Produkt, Referenzbilder, Größe oder Füllmenge, Art des Lebensmittels, Druckanforderungen, Mengen je Artikel und Bestimmungsort.
  2. Vorschlag und Angebot. Der Lieferant schlägt Formate und Materialien vor und nennt Preis, Mindestbestellmenge und Lieferzeit für Ihr Projekt.
  3. Muster. Testen Sie die Muster mit Ihren echten Speisen, Getränken, Deckeln und Abläufen, bei Lieferung auch den Transport.
  4. Dokumente. Prüfen Sie die Erklärung zum Lebensmittelkontakt, die PPWR-Unterlagen und die Prüfnachweise, bevor Sie die Spezifikation freigeben.
  5. Druckvorlagen. Bei individuellem Druck geben Sie digitale Proofs und bei Bedarf einen gedruckten Andruck frei.
  6. Auftrag und Produktion. Bestätigen Sie Spezifikation, Verpackung und Lieferbedingungen schriftlich.
  7. Versand. Vereinbaren Sie die Incoterms (zum Beispiel EXW, FCA oder CIF), die Transportart und wer A.TR und Einfuhrformalitäten übernimmt.

Für die Lieferung wählen Einkäufer meist zwischen vollen Containerladungen (FCL), Sammelsendungen (LCL) und Straßengüterverkehr. Die richtige Option hängt vom Volumen, von der Zahl der Artikel im Auftrag und davon ab, wie schnell Sie die Ware brauchen. Fragen Sie bei Ihrer Angebotsanfrage nach den aktuellen Routen und Transportoptionen.

So bewerten Sie einen türkischen Verpa­ckungs­lie­fe­ranten

Stellen Sie dieselben Fragen wie jedem anderen Lieferanten und achten Sie besonders auf Dokumentation und Verlässlichkeit.

Ein Sortiment an Bagasse-Lebensmittelverpackungen: Klappboxen, Menüschalen mit Fächern, Schalen, rechteckige Behälter mit Deckel und Teller.

  • Sortiment. Kann ein Partner Becher, Behälter, Faserartikel und Zubehör abdecken, damit Sie Aufträge und Dokumente bündeln?
  • Disziplin bei Dokumenten. Sind Erklärungen und Prüfberichte aktuell, produktspezifisch und bei Bedarf auf Ihren Namen oder den Ihres Kunden ausgestellt?
  • Transparenz zur Herkunft. Nennt das Angebot, wo jeder Artikel produziert wird, die Versandroute und welche Zolldokumente gelten?
  • Korrekte Aussagen. Beschreibt der Lieferant Beschichtungen präzise (zum Beispiel wasserbasierte Beschichtung, PFAS-frei, PE-frei) und verzichtet er auf Aussagen, die er nicht belegen kann?
  • Muster. Sind Muster schnell verfügbar, und stammen sie aus demselben Produktionsweg wie die Großbestellung?
  • Kommunikation. Gibt es einen Ansprechpartner, der in Ihrer Sprache und Zeitzone antwortet?
  • Druck und Entwicklung. Kann der Partner individuelle Größen, Drucke und neue Formate entwickeln, wenn sich Ihr Sortiment ändert?

Unser Leitfaden zur Wahl eines Lieferanten für Lebensmittelverpackungen, der Beitrag zur Mindestbestellmenge (MOQ) in der Verpackungsbranche und der Leitfaden für Lieferanten von Pappbechern mit integriertem Deckel vertiefen diese Fragen.

Verpa­ckungen mit Ekoroll beziehen

Ekoroll ist ein herstellerdirekter Lieferpartner mit Sitz in İzmir, Türkiye. Wir beliefern Gastronomiemarken, Händler und Distributoren mit:

Je nach Produkt werden die Artikel in der Türkei oder von Partnerfabriken im Ausland produziert; Herkunft, Versandroute und Zolldokumente stehen in jedem Angebot. Preise, Mindestbestellmengen und Lieferzeiten werden projektbezogen angeboten. Die Bagasse-Produkte von Ekoroll sind heimkompostierbar und zu 100 % aus Bagasse (TÜV AUSTRIA OK compost HOME). Das Zertifikat hält die herstellende Fabrik; eine Kopie erhalten Sie auf Anfrage. Die Lebensmittelkontakt-Dokumentation erhalten Sie gemäß finaler Produktspezifikation und Produktionsweg. Blättern Sie im Verpackungskatalog oder senden Sie uns Ihr Briefing, um Muster und ein Angebot anzufordern.

Produkte in diesem Artikel

Quellen

  1. EU–Türkiye Customs Union — European Commission, Access2Markets
  2. Regulation (EU) 2025/40 on packaging and packaging waste (PPWR) — EUR-Lex
  3. Regulation (EC) No 1935/2004 on materials intended to come into contact with food — EUR-Lex
  4. Regulation (EC) No 2023/2006 on good manufacturing practice for food-contact materials — EUR-Lex
  5. Directive (EU) 2019/904 on single-use plastic products — EUR-Lex
  6. Commission guidelines on single-use plastic products (2021/C 216/01) — EUR-Lex
  7. Commission Implementing Regulation (EU) 2020/2151 on marking of single-use plastic products — EUR-Lex
  8. Turkish Food Codex Regulation on materials and articles intended to come into contact with foodstuffs (Official Gazette No. 30382) — UNEP LEAP / FAOLEX, 2018-04-05
  9. PPWR: key changes for food packaging — Campden BRI

Häufige Fragen

Fallen auf Verpa­ckungen aus der Türkei Zölle bei der Einfuhr in die EU an?

Gewerbliche Waren im freien Verkehr der Türkei, darunter Verpackungen aus Papier und Fasern, gelangen im Rahmen der seit 1995 geltenden Zollunion ohne Zölle und ohne Kontingente in die EU. Die Waren werden von einer Warenverkehrsbescheinigung A.TR begleitet, die ihren zollrechtlichen Status nachweist. Mehrwertsteuer, Verbrauchsteuern und nationale Verpackungsabgaben im Bestimmungsland fallen wie bei jeder anderen Lieferung an.

Was ist eine A.TR-Beschei­ni­gung?

Die A.TR ist die Warenverkehrsbescheinigung, die im Rahmen der Zollunion zwischen der EU und der Türkei für gewerbliche Waren verwendet wird. Sie belegt, dass sich die Waren im freien Verkehr der Zollunion befinden. Sie ist kein Ursprungszeugnis. Für landwirtschaftliche Erzeugnisse sowie Kohle- und Stahlprodukte gelten andere Regelungen.

Entsprechen die türkischen Vorschriften zum Lebens­mit­tel­kon­takt dem EU-Recht?

Die türkische Verordnung des Turkish Food Codex über Lebensmittelkontaktmaterialien, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 30382 am 5. April 2018, ist an der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 ausgerichtet. Trotzdem sollten EU-Einkäufer eine Konformitätserklärung nach dem EU-Rahmen, der GMP-Verordnung und etwaigen Einzelmaßnahmen für das Material anfordern, dazu Prüfberichte, wo die Spezifikation sie verlangt.

Was bedeutet die PPWR für Verpa­ckungen aus der Türkei?

Die Verpackungsverordnung PPWR gilt seit dem 12. August 2026. Sie begrenzt PFAS in Lebensmittelverpackungen, und ein EU-Unternehmen, das außerhalb der EU hergestellte Verpackungen in der EU in Verkehr bringt, übernimmt die Pflichten eines Einführers, einschließlich der Prüfung der Konformitätsunterlagen des Herstellers. Kriterien zur Recyclingfähigkeit, harmonisierte Kennzeichnungen und Mehrwegziele folgen zwischen 2028 und 2030 über weitere Rechtsakte und datierte Bestimmungen.

Wie funk­tio­nieren Mindest­be­stell­mengen und Liefer­zeiten bei Ekoroll?

Ekoroll nennt Mindestbestellmengen und Lieferzeiten projektbezogen. Sie hängen von Format, Material, neutraler oder individueller Bedruckung und Bestimmungsort ab. Muster sind erhältlich, damit Sie Passform und Leistung vor einer Großbestellung testen können.

Mahdi Sadough

Mahdi Sadough Gründer & CEO, Ekoroll

Mahdi Sadough ist Gründer und CEO von Ekoroll. Er bringt seine Erfahrung aus Markenführung, Verpackungsentwicklung und Produktinnovation in praxistaugliche faserbasierte Verpackungssysteme für die Gastronomie ein.

ekoroll.com/de/blog/sustainable-food-packaging-from-turkiye · sales@ekoroll.com · © 2026 Ekoroll

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